Ordnungswidrigkeit - Verfahren und Verteidung

Hält die Bußgeldbehörde einen Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift für gegeben, leitet sie ein verkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Hiermit verbunden ist nicht selten, dass am Ende Punkte in die Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden, ein Bußgeld zu zahlen ist oder aber ein Fahrverbot ausgeprochen wird. Für den Betroffenen stellt sich die Frage, wie und ob gegen die möglichen Sanktionen vorgegangen werden kann.

Strategien der Verteidigung bei einem Ordnungswidrigkeiten- verfahren im Verkehrsrecht

Innerhalb der Ermittlungen zu einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht steht es dem Betroffenen frei, sich zur Sache zu äußern. Von diesem Recht sollten sie zunächst auch Gebrauch machen. Wenn sie also die Polizei an Ort und Stelle zu dem Vorwurf befragt, ist es grundsätzlich sinnvoll, zunächst keine Angaben zu Sache zu machen. Gleiches gilt, wenn man einen Anhörungsbogen z.B. bei einem Geschwindigkeitsverstoß oder einem Rotlichtverstoß erhält. Auch hier gilt: Reden ist Silber! Schweigen ist Gold!

Denn nur dann, wenn der Betroffene sich überhaupt noch nicht zu dem Vorwurf geäußert hat, stehen einem Anwalt grundsätzlich alle Strategien zur Verteidigung innerhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Verfügung. Welche Stragie man wählt, um bestenfalls eine Einstellung der Ordnungswidrigkeit zu bewirken, hängt vom Einzelfall ab. 

Wichtig ist, dass zunächst Akteneinsicht in die zugrundeliegende Bußgeldakte genommen wird. Das Akteneinsichtsrecht hat lediglichlich ein Rechtsanwalt. Sodann kann das weitere Vorgehen bestimmt werden. 

Die Verteidigung kann darauf gestützt werden, dass der Betroffene überhaupt nicht Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein. Das kommt aber nur dann in Frage, wenn die Fahrereigenschaft nach dem Inhalt der Akte bereits feststeht, z.B. weil sich ein qualtitativ hochwertiges Foto in der Akte befindet oder durch die Bußgeldbehörde bereits ein Abgleich mit dem Foto vom Personalsausweis vorgenommen wurde.

Der Tatvorwurf kann aber auch dadurch angegriffen werden, indem der Verstoß abgestritten wird. So kann sich ein Anwalt bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messverfahren und dem Messgerät unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen und witterungsmäßigen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassendes Fachwissen, über Fachliteratur und über zahlreiche Gerichtsentscheidungen, um etwaige Messfehler auszumachen und hierzu im Gerichtsverfahren konkret vorzutragen und entsprechende Beweisanträge zu stellen.

Weiterhin sei die kurze Verjährung im Bußgeldverfahren genannt. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate vor Erlass des Bußgeldbescheides, nach Erlass des Bußgeldbescheides sechs Monate. Es kann also in bestimmten Fällen gezielt auf einen Zeitablauf hingearbeitet werden, um so eine Einstellung der Orsnungswidrigkeit herbeizuführen.

Gerne übernehmen wir für Sie innerhalb dieses verkehrsrechtlichen Verfahrens die Verteidigung gegenüber der Ordnungswidrigkeitenbehörde oder dem zuständigen Amtsgericht. Strategisch und konsequent bauen wir - gemeinsam mit Ihnen - eine Verteidigung auf. Die Erfahrung zeigt, dass eine Verteidigung gegen Bußgeldbescheide ohne einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in der Regel nur zusätzliche Kosten verursacht und leider nur selten zum Ziel führt. Es kommt nämlich nicht nur darauf an, den Fehler im Bußgeldverfahren zu entdecken, sondern er muss auch richtig in die Verteidigung eingebaut werden.


Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Sie brauchen einen Anwalt für den Bereich Verkehrsrecht wegen eines gegen Sie eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens? Wir vertreten Sie bundesweit! Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei für den Bereich Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Rechtsanwalt Benjamin Wißmann.