Vorladung als Beschuldiger eines Strafverfahrens

Wer eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhält, der weiß nunmehr, dass gegen ihn ein Strafverfahren bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Denn jeder, der in Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, wird zunächst von der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgeladen, um sich zu dem Strafvorwurf zu äußern. 

Die erste und vollkommen nachvollziehbare Reaktion ist der Wunsch, die Sache aus der Welt zu schaffen und alles richtig zu stellen. Aber Vorsicht! Grundsätzlich gilt:

  • Kein Wort ohne Ihren Anwalt!
  • Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Vor jeder Aussage sollte die Strafakte über den aktuellen Ermittlungsstand eingesehen werden und anhand des Inhalts der Errmittlungsakte entschieden werden, ob und in welchem Umfang man sich zu dem Strafvorwurf äußert. Eine voreilige Aussage kann den Verlauf des strafrechtlichen Verfahrens zu Ihrem Nachteil beeinflussen. 

Muss ich bei einer Vorladung bei der Polizei erscheinen?


Als Beschuldigter eines Strafverfahrens sind sie nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu tätigen. Sie haben das Recht zu dem Vorwurf zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen. Aus diesem Recht resultiert auch, dass niemand dazu verpflichtet ist, bei der Polizei zur Vernehmung zu erscheinen. Wer als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen wird, muss also weder erscheinen noch aussagen. 

Wenn jedoch überhaupt keine Aussage innerhalb des Ermittlungsverfahrens getätigt wird, trifft der zuständige Staatsanwalt nach Abschluss der Ermittlungen eine Entscheidung nach Lage der Akten. Die beste Verfahrensweise ist daher, die Hilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. So laufen Sie nicht Gefahr, dass Sie etwas aussagen, was später gegen Sie verwendet werden kann. Der Anwalt wird - bevor eine Aussage getätigt wird -,  Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Wenn die Akte sodann vorliegt,  kann immer noch entschieden werden, ob man sich zur Sache einlässt.

Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?


Zu einem frühen Zeitpunkt kann noch erheblicher Einfluss auf die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft genommen werden. Deshalb gilt: Je eher ein Anwalt beauftragt wird, desto besser. Oftmals  erhöhen sich die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. 

Die Hoffnung, dass sich alles von selbst erledigt, ist fatal. Deshalb sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, sobald man Kenntnis von den Ermittlungen erlangt hat. Zögern Sie nicht! Sprechen Sie uns an!


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